Dreist! Dieb klaute Krad aus Polizeigewahrsam

Und schwups war es schon wieder weg: Gerade einmal 45 Minuten befand sich ein geklautes Motorrad in Leipzig im „Polizeigewahrsam“. Dann war die geklaute Maschine zum zweiten Mal geklaut. Gestern stand deswegen der Freistaat als Beklagter vor Gericht und sollte via Amtshaftung für das doppelt gestohlene Motorrad blechen.

Leipzig/Dresden. Etwa 45 Minuten konnte sich Sven Fest darüber freuen, dass die Leipziger Polizei sein geklautes Motorrad wiedergefunden hatte. „Die Honda VFR 750 war das erste Motorrad, das ich mir nach der Wende gekauft habe – für mich hatte es auch einen sentimentalen Wert“, so der Leipziger Geschäftsmann.

Ein Dieb hatte an der Maschine das Lenkradschloss geknackt, war damit durch die Gegend gedüst und hatte es danach dreist auf einem Polizisten-Parkplatz 100 Meter vom Leipziger Polizeipräsidium entfernt abgestellt. Eine Beamtin sicherte das Motorrad zuerst mit einer Einweghandfessel und wenig später mit einem Seilschloss.

Dennoch stand die schwere Maschine keine Stunde auf dem Parkplatz.

Für Sven Fest ein Unding: „Ich bin mir nicht einmal sicher ob das Motorrad überhaupt angeschlossen war. Warum haben es die Polizisten nicht die 100 Meter bis in ihren Innenhof geschoben oder die Maschine abgeschleppt – das hätte ich bezahlt!“

Am Ende steht Fest mit leeren Händen da. Das Motorrad ist jetzt endgültig weg – und vom Freistaat sieht er keinen Cent. Das Dresdner Oberlandesgericht sah in dem Seilschloss und der Einwegfessel eine ausreichende Sicherung und wies die Klage gestern ab. Auch eine Revision ist nicht möglich.

Quelle: sz-online

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